Strafe wegen Pfefferspray
Geschrieben am Freitag, 05.Februar. @ 23:11:12 CET von Webmaster |
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Vor geraumer Zeit fuhr Carsten H., der zu dieser Zeit bereits von einer Erwerbsunfähigkeitsrente lebte, spät in der Nacht mit der S-Bahn in Dresden, weil er sich noch mit einigen Freunden treffen wollte. Er saß eine Weile alleine in der Linie 2, als plötzlich einige Jugendliche mit in die Bahn stiegen.
Darunter waren auch zwei Mädchen, die direkt ihm gegenüber Platz nahmen und schon bald anfingen Streit zu suchen. Sie fragten ihn mehrfach, ob er ein Problem habe und warum er sie so anglotze. Kurz darauf kamen auch noch deren Freunde dazu, die Carsten H. beleidigten und ihm immer wieder auf den Kopf tippten. Als dieser sich nicht provozieren ließ spuckten ihn zwei der Jugendlichen an, woraufhin er in seine Tasche griff, ein Pfefferspray heraus nahm und einen der Spucker damit außer Gefecht setzte. Die Jugendlichen stiegen an der nächsten Haltestelle aus und ergriffen die Flucht, Carsten H. selbst rief die Polizei an, um diese über den Vorfall zu informieren.
Allerdings interessierte sich die Polizei vor allem für den Griff zum und der Selbstverteidigung mit Pfefferspray. Wenig später musste der 40 Jahre alte Mann sich für diese Tat auch vor Gericht verantworten, wobei seine Angreifer als Zeugen auftreten mussten, gegen sie wurde keine Strafverfolgung angestrebt. Carsten H. bekam für seine Handlung einen Strafbefehl und soll nun 1800 Euro Strafe bezahlen, allerdings kündigte sein Anwalt bereits an, dass gegen diesen Wiederspruch eingelegt werden wird, denn er ist der Meinung, dass sein Mandant in Notwehr gehandelt hat, um Schlimmeres zu vermeiden.
*Update* Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt.
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